Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 2

Ergebnis/Beschluss:

Unter dem Vorbehalt, dass seitens der Rechtsaufsichtsbehörde keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Frankenmetering-Gründung erhoben werden, stimmt der Stadtrat der Übernahme von Geschäftsanteilen durch die ESTW AG an folgenden neu zu gründenden Gesellschaften zu:

 

1.    Geschäftsanteil in Höhe von nominal 3.000 € an der „Frankenmetering Verwaltungs-GmbH“ (aktueller Arbeitstitel).

2.    Kommanditanteil (mit identischer Haftsumme) in Höhe von nominal 9.000 € an der „Frankenmetering GmbH & Co. KG“ (aktueller Arbeitstitel).

 

In den im nicht-öffentlichen Teil unter Vorlagen Nr. BTM/017/2017 zur Kenntnis gegebenen Gesellschaftsverträgen dürfen im Zuge der Unterzeichnung und/oder der Berücksichtigung rechtsaufsichtlicher Feststellungen und/oder Anpassungen im Gesellschafterkreis ggf. notwendige Änderungen vorgenommen werden, soweit die Grundlagen der vorliegenden Entwürfe beibehalten werden.