Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Bedarfsnotwendigkeit wird für folgende neue Kindertagesbetreuungsplätze anerkannt:

·         2-gruppige Krippe mit 24 Plätzen

·         2-gruppiger Kindergarten mit 50 Plätzen

·         1-gruppige Spielstube mit 20 Plätzen

·         8 zusätzliche Lernstubenplätze, verteilt auf 2 Gruppen

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und die erforderlichen Haushaltsmittel mit dem entsprechenden Vorlauf zu beantragen.

 

Übersicht über bereits festgestellte Kindertagesbetreuungsplätze und neu zu schaffende Plätze:

 

Einrichtungsart

Im Mai 2015 bereits festgestellte Plätze

Zusätzliche Plätze

Krippe

0

24

Kindergarten

0

50

Spielstube

20

20

Grundschullernstube

32

8

Jugendlernstube

20

0