Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur „Gewerbeflächenentwicklung“ zu
erstellen. Die in der Anlage beigefügten Leitlinien sollen dabei als Grundlage für die
Konzepterstellung dienen. Ein Beteiligungskonzept mit externer Unterstützung soll den Prozess begleiten.

2.    Die für die Erarbeitung notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind bereitzustellen. Insbesondere soll die im Stellenplan 2017 bei Ref. VI geschaffene Stabstelle für die Landesgartenschau zur Projektunterstützung dem Amt 61 zugeordnet werden.

3.    Das Konzeptpapier und die weiteren Verfahrensschritte sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Fraktionsantrag Nr. 001/2017 ist damit bearbeitet.

4.    Die Verwaltung zeigt den weiteren Prozess auf, mit welchen Mitteln es erreicht werden kann, dass bei einem Wechsel des Eigentums eines Gewerbegrundstücks die Stadt Erlangen davon Kenntnis und auch Zugriff erhalten kann, insbesondere soll dabei nochmals eine vertiefte Prüfung von Erbbaurechten und von Rückkaufsrechten erfolgen.

 

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Aßmus merkt an, dass der Fraktionsantrag Nr. 11/2016 nicht in den Kontext passt und daher nicht abgestimmt werden soll. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt zu, dass der Antrag in Kürze gesondert behandelt wird.

 

Herr StR Pöhlmann stellt folgende Änderungsanträge:

  1. Der Fraktionsantrag 001/2017 der Grünen Liste soll beschlossen werden. Der Antrag wird mit 3 gegen 44 Stimmen abgelehnt.
  2. „Es erfolgt ein Ansiedlungsstopp für Forschungseinrichtungen und Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern für die nächsten 3 Jahre.“ Der Antrag wird mit 2 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

 

Der Beschlusstext wird, wie im UVPA angeregt, wie folgt verändert:

-       Nr. 3: „Das Konzeptpapier und die weiteren Verfahrensschritte sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Fraktionsantrag Nr. 001/2017 ist damit bearbeitet.“

-       Zudem wird eine Nr. 4 angefügt: „Die Verwaltung zeigt den weiteren Prozess auf, mit welchen Mitteln es erreicht werden kann, dass bei einem Wechsel des Eigentums eines Gewerbegrundstücks die Stadt Erlangen davon Kenntnis und auch Zugriff erhalten kann, insbesondere soll dabei nochmals eine vertiefte Prüfung von Erbbaurechten und von Rückkaufsrechten erfolgen.“