Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der von der Stadt Erlangen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter, dem Amtsgericht Erlangen und der GEWOBAU erstellte Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB. Er wird als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt.

 


Protokollvermerk:

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik erklärt, dass die Mietobergrenzen für
Arbeitslosengeld II- Empfänger automatisch angepasst werden. Herr StR Pöhlmann erklärt, dass der Antrag Nr. 153/2017 der Erlanger Linke damit erledigt ist.