Sitzung: 26.10.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: 13/205/2017
Ergebnis/Beschluss:
Der von der Stadt Erlangen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter, dem Amtsgericht Erlangen und der GEWOBAU erstellte Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB. Er wird als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt.
Protokollvermerk:
Der Vorsitzende OBM Dr. Janik erklärt, dass die
Mietobergrenzen für
Arbeitslosengeld II- Empfänger automatisch angepasst werden. Herr StR Pöhlmann
erklärt, dass der Antrag Nr. 153/2017 der Erlanger Linke damit erledigt ist.