Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.         Bei Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen, die aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 gefördert werden, wird die Anwendung des Erlanger Grundsatzbeschlusses über die 80 %ige Förderung der zuweisungsfähigen Kosten von Kindertageseinrichtungen (Vorlage Nr. 512/116/2014/1) ausgesetzt. An dessen Stelle tritt eine 100 %ige Förderung der zuweisungsfähigen Kosten.

 

2.         Für den Neubau der Joseph-Stiftung in Büchenbach-West, Goeschel-/Linderstraße, werden 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

3.         Die Joseph-Stiftung, Hans-Birkmayr-Straße 65, 96050 Bamberg, erhält für den Neubau der Kindertageseinrichtung einen Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 1.683.050,60 € gemäß Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG und dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 (staatlicher Anteil 1.515.000 €, städtischer Anteil 168.050,60 €).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägerauswahl für die Kindertageseinrichtung fortzuführen.

 

5.         Der zukünftige Betriebsträger der Einrichtung erhält einen freiwilligen Zuschuss zu den Ausstattungskosten in Höhe von 77.500 € (1.250 € pro neugeschaffenem Platz).