Ergebnis/Beschluss:

1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 21.03.2017 wird entsprechend ergänzt.

2. Dieser wird in geänderter Fassung vom 24.10.2017 für teilweise planreif im Sinne des § 33 BauGB erklärt, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.

3. In den Bereichen WA 2, WA 3 (2) und WA 4 wird der Entwurf derart geändert bzw. ergänzt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.