Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.         Bei Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen, die aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 gefördert werden, wird die Anwendung des Erlanger Grundsatzbeschlusses über die 80 %ige Förderung der zuweisungsfähigen Kosten von Kindertageseinrichtungen (Vorlage Nr. 512/116/2014/1) ausgesetzt. An dessen Stelle tritt eine 100 %ige Förderung der zuweisungsfähigen Kosten.

 

2.         Für den Neubau der Joseph-Stiftung in Büchenbach-West, Goeschel-/Linderstraße, werden 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

3.         Die Joseph-Stiftung, Hans-Birkmayr-Straße 65, 96050 Bamberg, erhält für den Neubau der Kindertageseinrichtung einen Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 1.683.050,60 € gemäß Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG und dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 (staatlicher Anteil 1.515.000 €, städtischer Anteil 168.050,60 €).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägerauswahl für die Kindertageseinrichtung fortzuführen.

 

5.         Der zukünftige Betriebsträger der Einrichtung erhält einen freiwilligen Zuschuss zu den Ausstattungskosten in Höhe von 77.500 € (1.250 € pro neugeschaffenem Platz).

 

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Aßmus fragt an, wie der Verkehr (Abholverkehr, Begegnungsverkehr) geregelt werden soll. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik erklärt, dass die Planung noch nicht so weit vorangeschritten ist. Die Verwaltung wird versuchen, die Frage bis zur Stadtratssitzung zu klären.