Ergebnis/Beschluss:

Nach § 6 Abs. 3 der Satzung für das Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

1.    Der Jahresabschluss 2016 wird wie vorgelegt festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.

2.    Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2016 entlastet.

3.    Die Conrad GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg wird zum Abschlussprüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2017 bestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2017 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO (analog §53 HGrG).