Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten  p o s i t i v e n  Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 382.424,91 EUR  gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 1.583.561,65 EUR  gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Der freiwilligen Rückgabe von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 14, 33, 40 und 51 im Gesamtvolumen von 544.479,91 EUR gemäß Anlage 1b an den städtischen Haushalt wird zugestimmt.

6.    Bei Amt 50, das mit einem  n e g a t i v e n  Budgetergebnis abgeschlossen hat, ist der entstandene Verlust (s. Anlage 1b) gemäß folgendem Einzelgutachten vorzutragen:

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschluss
Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

 

50

 

-246.806,59 EUR

 

0,00 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von 246.806,59 EUR zum Ausgleich des Verlustes

 

SGA 06.04.2017:

Abweichend von dem den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von 246.806,59 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe von 219.132,04 EUR sowie eine Entnahme aus der Sonderrücklage des Sozialamtes i.H.v. 27.674,55 EUR vor (ergibt zusammen 246.806,59 EUR).

Einstimmig angenommen

 

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

in Höhe von 219.132,04 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von 27.674,55 EUR
mit 14 gegen 0 Stimmen

 

 

 


Protokollvermerk:

Es wird die Auffassung vertreten, dass die Vergleichbarkeit der Arbeitsprogramme durch die ungleiche Gestaltung durch die einzelnen Ämter erschwert wird. Auch wäre ein besserer Überblick hinsichtlich der Umsetzung bzw. Erledigung der Arbeitsprogramme als Arbeitsgrundlage für den Stadtrat wünschenswert.

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik schlägt vor, die Fraktionen zu bitten, bis zum Fraktionsvorsitzendengespräch im Juli mitzuteilen, welche Änderungen gewünscht werden. Die Verwaltung wird die Vorschläge hinsichtlich einer Umsetzung prüfen.

Frau StRin Grille regt an, das Thema „Arbeitsprogramme“ im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss gesondert zu behandeln.

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik vertritt die Auffassung, dass zunächst ein Änderungsvorschlag erarbeitet werden sollte, zu dem von der Verwaltung ein Ausschussbeschluss für die Umsetzung bei den Arbeitsprogrammen 2019 vorbereitet wird.