Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Die Stadt Erlangen erlässt keine Informationsfreiheitssatzung.

2. Das Rechtsamt informiert in geeigneter Weise die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Öffentlichkeit über die weitgehenden Auskunftsrechte nach Art. 36 BayDSG.

3. Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 088/2016 vom 23.08.2016 ist damit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Winkler stellt den Antrag, die Vorlage ohne Begutachtung durch den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss an den Stadtrat zu verweisen. Der Antrag wird mit 4 gegen 10 Stimmen abgelehnt.

Herr StR Pöhlmann stellt folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Vorlage in der Stadtratssitzung vorzulegen, in der sie explizit auf die Aussage des Staatsministeriums eingeht, die da lautet: Nach Auffassung der Staatsregierung schließt Art. 36 BayDSG kommunale Informationsfreiheitssatzungen dagegen nicht grundsätzlich aus.“
Der Antrag wird mit 0 gegen 14 Stimmen abgelehnt,