Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu den vorgeschlagenen Baudenkmälern Rathsberger Straße 8 und der Fußwegunterführung im Bereich Innere Brucker Straße/Friedrich-List-Straße wird hergestellt.