Sitzung: 16.05.2017 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77, Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat
Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 611/168/2017
Ergebnis/Beschluss:
Es soll mit einer
äußerst geringen Versiegelung und einem naturnahem ökologischem Baustil in die
Planung eingegangen werden.
Eine angemessene und verträgliche Bebauung Am Eichenwald (Flurstück Nr. 1226, Gemarkung Erlangen) kann unter Berücksichtigung folgender Maßgaben ermöglicht werden:
- max. zwei zweigeschossige Gebäude mit großzügigen Freiflächen mit einer Grund- und Geschossfläche im Maß der umgebenden Bebauung
-
weitgehender Erhalt des vorhandenen geschützten Baumbestandes
- evtl. Einbindung der Streuobstwiese
- Herstellung der verkehrlichen und technischen Erschließung auf Kosten des Eigentümers
- Standortprüfung für eine dreigruppige Kindertageseinrichtung für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren
- bei der Erstellung eines Bebauungsplanes wird auf die bestehende Beschlusslage zu gefördertem Wohnungsbau verwiesen – auch hier soll bei Neuschaffung von Wohnungsbau 25 % der Wohnfläche als geförderter Wohnungsbau realisiert werden
Der mit der Verwaltung abgestimmte Bebauungsvorschlag des Vorhabensträgers ist nach einem Wettbewerbsverfahren dem UVPA zur Zustimmung vorzulegen. Das Baumschutzgutachten ist dem UVPA vorzulegen, sowie das SAP im weiteren Verfahren.
Protokollvermerk:
Frau Stadträtin Dr. Marenbach beantragt folgende Änderungen:
Es soll mit einer äußerst
geringen Versiegelung und einem naturnahem ökologischem Baustil in die Planung
eingegangen werden.
Eine angemessene und verträgliche Bebauung Am Eichenwald (Flurstück Nr. 1226, Gemarkung Erlangen) kann unter Berücksichtigung folgender Maßgaben ermöglicht werden:
- max. zwei zweigeschossige Gebäude mit großzügigen Freiflächen mit einer Grund- und Geschossfläche im Maß der umgebenden Bebauung
-
weitgehender Erhalt des vorhandenen geschützten Baumbestandes
- evtl. Einbindung der Streuobstwiese
- Herstellung der verkehrlichen und technischen Erschließung auf Kosten des Eigentümers
- Standortprüfung für eine dreigruppige Kindertageseinrichtung für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren
- bei der Erstellung eines Bebauungsplanes wird auf die bestehende Beschlusslage zu gefördertem Wohnungsbau verwiesen – auch hier soll bei Neuschaffung von Wohnungsbau 25 % der Wohnfläche als geförderter Wohnungsbau realisiert werden
Der mit der Verwaltung abgestimmte Bebauungsvorschlag des Vorhabensträgers ist nach einem Wettbewerbsverfahren dem UVPA zur Zustimmung vorzulegen. Das Baumschutzgutachten ist dem UVPA vorzulegen, sowie das SAP im weiteren Verfahren.
Es wird über die Änderungen wie folgt abgestimmt.
Dem Antrag wird mit 7 : 0 Stimmen im UVPB sowie mit 14 : 0 Stimmen im UVPA zugestimmt.