Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8
BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)    Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Bruck

1.    Stromerweg,
von der Wladimirstraße bis zur San-Carlos-Straße
Länge 192 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme. Unterbrochen durch den Remarweg.

2.    Remarweg,
von der Wladimirstraße bis zum Imhoffweg
Länge 211 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme.

3.    Toblerweg,
von der Wladimirstraße bis zum Imhoffweg
Länge 272 m / Anlagen A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme. Unterbrochen durch den Stromerweg.

4.    Wladimirstraße,
von der Westgrenze 592/239 bis zur Südgrenze 612/43
Länge 388 m / Anlagen A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme.

 

 

5.    Ebereschenweg,
von der Südgrenze 778/6 bis zum Ebereschenweg Bestand
Länge 198 m / Anlagen A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme.

 

 

Erlangen

1.    Von-Wendt-Weg (nördlicher Stich),
von der nordwestl. Grenze 1230/12 bis 6 m nördlich der südöstl. Grenze 1230/18
Länge 58 m / Anlagen A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

 

Erlangen-Büchenbach

1.    Karmelitenstraße
von 15 m nördl. der Nordgrenze 112/9 bis 20 m nördl. der Südgrenze 112
Länge 52 m / Anlagen A.7
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

2.    Adenauerring
von der Alten Mönaustraße bis zur Häuslinger Straße
Länge 941 m / Anlagen A.8
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

 

Erlangen-Dechsendorf

1.    Moosweg
von der Einmündung Hs.Nr. 2 und 4 bis zum Rangauweg
Länge 114 m / Anlagen A.9
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

Erlangen-Frauenaurach

1.    Graf-Zeppelin-Straße
von der Graf-Zeppelin-Straße (Bestand) bis zum nördl. Ausbauende (Wendehammer)
Länge 93 m / Anlagen A.10
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

2.    Maria-Lass-Weg
von der Agnes-Sapper-Straße bis zur Fanny-Hensel-Straße und Weg zw. Hs.Nr. 18 und Helene-Lange-Straße
Länge 225 m / Anlagen A.11
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung. Weg zwischen Hs.Nr. 18 und Helene-Lange-Straße ist für den Fuß- und Radverkehr bestimmt.

 

 

Erlangen-Tennenlohe

1.    Vogelherd
von der Einmündung ggü. Vogelherd 20 bis zur südwestl. Flucht Hs.Nr. 43 und bis zur südwestl. Grenze 534/88
Länge 182 m / Anlagen A.12
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Aufstufungen

 

Erlangen-Eltersdorf

1.    Herbstwiesenweg,
von der westl. Flurgrenze 1164/29 bis zur östl. Flurgrenze 1164/3
Länge 141 m / Anlagen A.13
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung vom beschränkt öffentlichen Weg zur Ortsstraße nach Ausbau durch Investor.

 

Erlangen

1.    Staudtstraße,
von der Erwin-Rommel-Straße bis zur Kurt-Schumacher-Straße
Länge 492 m / Anlagen A.14
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung vom Eigentümerweg zur Ortsstraße nach Ausbau und Übernahme.

 

 

B)    Beschränkt öffentliche Wege;

Aufstufungen

Erlangen-Eltersdorf

1.    Herbstwiesenweg,
von der westl. Flurgrenze 1164/29 bis zur östl. Flurgrenze 1164/3
Länge 141 m / Anlagen B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung vom beschränkt öffentlichen Weg zur Ortsstraße nach Ausbau durch Investor.

 

 

 

 

 

 

Widmungen

Erlangen

1.    Geh- und Radweg zwischen Von-Wendt-Weg und Lerchentalweg,
vom Wendehammer Von-Wendt-Weg bis zur südl. Grenze 1236/10
Länge 28 m / Anlagen B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

Erlangen-Bruck

1.    Verbindungsweg Henri-Dunant-Straße und Bachgraben,
von der Henri-Dunant-Straße bis zum beschränkt öffentlichen Weg mit der Zug-Nr. 34 im Bereich Bachgraben
Länge 73 m / Anlagen B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

2.    Imhoffweg mit Verbindungswegen,
von der Südgrenze 592/244 bis zur San-Carlo-Straße und 35 m westl. der Westgrenze 612/13 bis 7,6 m südl. der Südgrenze 576/5 und von der Nordgrenze 612/88 bis zum Imhoffweg
Länge 499 m / Anlagen B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme durch die Stadt Erlangen.

 

Einziehungen

Erlangen

1.    Geh- und Radweg zwischen Südl. Stadtmauerstraße und Raumerstraße,
von der Südl. Stadtmauerstraße bis zur Raumerstraße
Länge 47m / Anlagen B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Einziehung aufgrund endgültigem Verlust der Verkehrsbedeutung wegen Überbauung mit dem Freizeitzentrum Frankenhof.

 

 

C)    Eigentümerwege;

Widmungen

Erlangen

1.    Zufahrt Russisch-Orthodoxe Kirche,
von der Stintzingstraße bis zur südl. Grenze 1698/30
Länge 38 m / Anlagen C.1
Baulast: Russisch-Orthodoxe-Kirche
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung Fl.Nr. 1698/30.

 

 

D)    Öffentliche Feld- und Waldwege;

Aufstufung

Erlangen-Eltersdorf

1.    Herbstwiesenweg,
von der östl. Grenze Fl.Nr. 1154/2 bis zur westl. Grenze Fl.Nr. 1164/89
Länge 13 m / Anlagen D.1
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung vom  öffentlichen Feld und Waldweg zur Ortsstraße nach Ausbau durch Investor.

 

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.