Sitzung: 27.04.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 4
Vorlage: BTM/004/2017
Ergebnis/Beschluss:
- Dem Ausgliederungsvertrag der Stadt
Erlangen mit der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt
Erlangen mbH zur Ausgliederung des Teilbetriebes des Regiebetriebes und
Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zur Aufnahme
durch die GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH
(Teil D des Urkundsentwurfes)
wird Zustimmung erteilt.
- Dem Verkauf der sog.
Spielplatzgrundstücke in der Housing Area mit den Flurnummern 1945/32 und
1945/45 an die GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen
mbH gemäß gemischtem Kauf- und Einlagevertrag in Teil C des Urkundsentwurfs wird Zustimmung erteilt. Der Kaufpreis ist mit der in der
Vergangenheit geleisteten Anzahlung der GEWOBAU Erlangen
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH an die Stadt Erlangen
bereits vollständig geleistet.
- Die
Vertretung der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung
der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH
folgende Beschlüsse zu fassen:
3.1 Das Stammkapital der Gesellschaft wird von 1.000.000,- Euro um 9.000.000,- Euro auf den Betrag von 10.000.000,- Euro erhöht.
3.2 Es werden drei neue Geschäftsanteile in Höhe von 40.000,- Euro (Geschäftsanteil
Nr. 3), 8.600.000,- Euro (Geschäftsanteil Nr. 4) und in Höhe von 360.000,- Euro
(Geschäftsanteil Nr. 5) gebildet. Zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils Nr.
3 in Höhe von 40.000,- Euro und zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils Nr. 4
in Höhe von 8.600.000,- Euro wird die Stadt Erlangen zugelassen. Zur Übernahme
des neuen Geschäftsanteils Nr. 5 in Höhe von 360.000,- Euro wird die Stadt- und
Kreissparkasse Erlangen zugelassen.
3.3 Die neuen Geschäftsanteile sind vom Beginn des bei der Eintragung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an am Gewinn der
GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter
Haftung beteiligt.
3.4 Der Geschäftsanteil Nr. 3 in Höhe von nominal 40.000,- Euro und der neue Geschäftsanteil
Nr. 4 in Höhe von nominal 8.600.000,- Euro werden von der Stadt Erlangen
übernommen. Der Geschäftsanteil Nr. 5 in Höhe von nominal 360.000,- Euro wird
von der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen mit einem Aufgeld in Höhe von
3.750.000,- Euro übernommen. Insgesamt zahlt die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen
4.110.000,- Euro.
3.5 Die Stadt Erlangen erbringt ihre Stammeinlage auf den neuen Geschäftsanteil
Nr. 3 in Höhe von 40.000,- Euro durch Sacheinlage der sog.
Spielplatzgrundstücke in der Housing Area in Erlangen gemäß des gemischten
Kaufs und Einlagevertrages (Teil C dieser Urkunde); die Sacheinlage hieraus
beträgt 1.625.000 Euro.
Die Stadt Erlangen erbringt ihre Stammeinlage auf den neuen Geschäftsanteil Nr.
4 in Höhe von 8.600.000,- Euro durch Ausgliederung eines Teilbetriebes des
Regiebetriebes und Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zur
Aufnahme durch die GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen
mit beschränkter Haf-tung nach § 168 UmwG gemäß des nachstehenden Ausgliederungsvertrages
in Teil D die-ser Urkunde; die Sacheinlage hieraus beträgt ca. 166 Mio. Euro.
Soweit die Sacheinlagen die übernommene Stammeinlage übersteigen, wird
der überstei-gende Betrag in die Kapitalrücklagen der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft
der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung eingestellt.
3.6 Dem gemischten Kauf- und Einlagevertrag zwischen der Stadt Erlangen und der
GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter
Haftung (Teil C dieser Urkunde) sowie dem Ausgliederungsvertrag mit der Stadt Erlangen
zur Ausgliederung des Teilbetriebes des Regiebetriebes und Betriebes gewerblicher
Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zur Aufnahme der GEWOBAU Erlangen
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung (Teil D
dieser Urkunde) wird Zustimmung erteilt.
3.7 Auf die Erstattung eines Ausgliederungsberichtes (§ 127 UmwG) durch die
Stadt Erlangen oder die GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen
mit be-schränkter Haftung wird gemäß § 127 Satz 2 i. V. m. § 8 Abs. 3 UmwG
verzichtet.
3.8 Es wird unwiderruflich auf die Erhebung einer Klage (Nichtigkeits-,
Anfechtungs- und/oder Unwirksamkeitsklage) gegen die Wirksamkeit sämtlicher
vorstehend abgegebener Erklärungen und Beschlüsse verzichtet.
3.9 § 4 der Satzung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt
Erlangen mit beschränkter Haftung wird entsprechend geändert und lautet künftig
wie folgt:
„§ 4 Stammkapital und
Stammeinlagen
(1) Das Stammkapital der
Gesellschaft beträgt 10.000.000,-
Euro
(i.W.: zehn Millionen Euro)
(2) Auf dieses Stammkapital
haben die nachstehenden Gesellschafter folgende Stammein-lagen geleistet:
a.) Stadt Erlangen
Geschäftsanteil
Nr. 1 960.000,- Euro
Geschäftsanteil
Nr. 3 40.000,- Euro
Geschäftsanteil
Nr. 4 8.600.000,- Euro
b.) Stadt- und Kreissparkasse
Erlangen
Geschäftsanteil
Nr. 2 40.000,- Euro
Geschäftsanteil
Nr. 5 360.000,- Euro
Auf den Geschäftsanteil Nr. 3
hat die Stadt Erlangen Sacheinlagen in Form der teilentgeltli-chen Übertragung
von Grundstücken erbracht. Auf den Geschäftsanteil Nr. 4 hat die Stadt Erlangen
Sacheinlagen in Form der Ausgliederung eines Teilbetriebes des Regiebetriebes
und Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zur Aufnahme der
Ge-sellschaft erbracht.“
3.10 Die Geschäftsführung wird
angewiesen, das aus der Ausgliederung des Teilbetriebes aus dem Regiebetrieb
und Betrieb gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ aufzunehmende
Vermögen (Teil D dieser Urkunde) in der Handelsbilanz der GEWOBAU
Woh-nungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH mit dem Verkehrswert
anzusetzen. Der Verkehrswert ist aus den Bodenrichtwerten abzuleiten. Die
Geschäftsführung wird ferner angewiesen, keinen Wertabschlag wegen der bestehenden
Erbbaurechte vorzunehmen.
- Weiterhin wird die Vertretung der Stadt
Erlangen ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH alle notwendigen Beschlüsse
zu fassen, Erklärungen abzugeben oder sonstige Rechtshandlungen
vorzunehmen oder Vollmachten zu erteilen, die notwendig sind, um die
vorgenannte Kapitalerhöhung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft
der Stadt Erlangen mbH sowie die vorgenannte Ausgliederung des Regiebetriebes
und Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zu
beschließen und beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Die
Vertretung der Stadt wird ermächtigt, im Zuge der Beurkundung ggf.
Änderungen im Vertragstext / Beschlusstext vorzunehmen, soweit die
Grundlagen des vorliegenden Entwurfs beibehalten werden.