Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 4

Ergebnis/Beschluss:

  1. Dem Ausgliederungsvertrag der Stadt Erlangen mit der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH zur Ausgliederung des Teilbetriebes des Regiebetriebes und Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zur Aufnahme durch die GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH (Teil D des Urkundsentwurfes) wird Zustimmung erteilt.
  2. Dem Verkauf der sog. Spielplatzgrundstücke in der Housing Area mit den Flurnummern 1945/32 und 1945/45 an die GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH gemäß gemischtem Kauf- und Einlagevertrag in Teil C des Urkundsentwurfs wird Zustimmung erteilt. Der Kaufpreis ist mit der in der Vergangenheit geleisteten Anzahlung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH an die Stadt Erlangen bereits vollständig geleistet.
  3. Die Vertretung der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH folgende Beschlüsse zu fassen:

    3.1 Das Stammkapital der Gesellschaft wird von 1.000.000,- Euro um 9.000.000,- Euro auf den Betrag von 10.000.000,- Euro erhöht.


3.2 Es werden drei neue Geschäftsanteile in Höhe von 40.000,- Euro (Geschäftsanteil Nr. 3), 8.600.000,- Euro (Geschäftsanteil Nr. 4) und in Höhe von 360.000,- Euro (Geschäftsanteil Nr. 5) gebildet. Zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils Nr. 3 in Höhe von 40.000,- Euro und zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils Nr. 4 in Höhe von 8.600.000,- Euro wird die Stadt Erlangen zugelassen. Zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils Nr. 5 in Höhe von 360.000,- Euro wird die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zugelassen.

3.3 Die neuen Geschäftsanteile sind vom Beginn des bei der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an am Gewinn der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung beteiligt.

3.4 Der Geschäftsanteil Nr. 3 in Höhe von nominal 40.000,- Euro und der neue Geschäftsanteil Nr. 4 in Höhe von nominal 8.600.000,- Euro werden von der Stadt Erlangen übernommen. Der Geschäftsanteil Nr. 5 in Höhe von nominal 360.000,- Euro wird von der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen mit einem Aufgeld in Höhe von 3.750.000,- Euro übernommen. Insgesamt zahlt die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen 4.110.000,- Euro.
3.5 Die Stadt Erlangen erbringt ihre Stammeinlage auf den neuen Geschäftsanteil Nr. 3 in Höhe von 40.000,- Euro durch Sacheinlage der sog. Spielplatzgrundstücke in der Housing Area in Erlangen gemäß des gemischten Kaufs und Einlagevertrages (Teil C dieser Urkunde); die Sacheinlage hieraus beträgt 1.625.000 Euro.
Die Stadt Erlangen erbringt ihre Stammeinlage auf den neuen Geschäftsanteil Nr. 4 in Höhe von 8.600.000,- Euro durch Ausgliederung eines Teilbetriebes des Regiebetriebes und Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zur Aufnahme durch die GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haf-tung nach § 168 UmwG gemäß des nachstehenden Ausgliederungsvertrages in Teil D die-ser Urkunde; die Sacheinlage hieraus beträgt ca. 166 Mio. Euro.

Soweit die Sacheinlagen die übernommene Stammeinlage übersteigen, wird der überstei-gende Betrag in die Kapitalrücklagen der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung eingestellt.

3.6 Dem gemischten Kauf- und Einlagevertrag zwischen der Stadt Erlangen und der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung (Teil C dieser Urkunde) sowie dem Ausgliederungsvertrag mit der Stadt Erlangen zur Ausgliederung des Teilbetriebes des Regiebetriebes und Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zur Aufnahme der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung (Teil D dieser Urkunde) wird Zustimmung erteilt.

3.7 Auf die Erstattung eines Ausgliederungsberichtes (§ 127 UmwG) durch die Stadt Erlangen oder die GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit be-schränkter Haftung wird gemäß § 127 Satz 2 i. V. m. § 8 Abs. 3 UmwG verzichtet.

3.8 Es wird unwiderruflich auf die Erhebung einer Klage (Nichtigkeits-, Anfechtungs- und/oder Unwirksamkeitsklage) gegen die Wirksamkeit sämtlicher vorstehend abgegebener Erklärungen und Beschlüsse verzichtet.

3.9 § 4 der Satzung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung wird entsprechend geändert und lautet künftig wie folgt:

㤠4 Stammkapital und Stammeinlagen

(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt                              10.000.000,- Euro

(i.W.: zehn Millionen Euro)

(2) Auf dieses Stammkapital haben die nachstehenden Gesellschafter folgende Stammein-lagen geleistet:

a.) Stadt Erlangen

            Geschäftsanteil Nr. 1                                                                      960.000,-          Euro

            Geschäftsanteil Nr. 3                                                                        40.000,-         Euro

            Geschäftsanteil Nr. 4                                                                   8.600.000,-          Euro

b.) Stadt- und Kreissparkasse Erlangen

            Geschäftsanteil Nr. 2                                                            40.000,-         Euro

            Geschäftsanteil Nr. 5                                                                      360.000,-          Euro

Auf den Geschäftsanteil Nr. 3 hat die Stadt Erlangen Sacheinlagen in Form der teilentgeltli-chen Übertragung von Grundstücken erbracht. Auf den Geschäftsanteil Nr. 4 hat die Stadt Erlangen Sacheinlagen in Form der Ausgliederung eines Teilbetriebes des Regiebetriebes und Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zur Aufnahme der Ge-sellschaft erbracht.“

3.10
Die Geschäftsführung wird angewiesen, das aus der Ausgliederung des Teilbetriebes aus dem Regiebetrieb und Betrieb gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ aufzunehmende Vermögen (Teil D dieser Urkunde) in der Handelsbilanz der GEWOBAU Woh-nungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH mit dem Verkehrswert anzusetzen. Der Verkehrswert ist aus den Bodenrichtwerten abzuleiten. Die Geschäftsführung wird ferner angewiesen, keinen Wertabschlag wegen der bestehenden Erbbaurechte vorzunehmen. 

  1. Weiterhin wird die Vertretung der Stadt Erlangen ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH alle notwendigen Beschlüsse zu fassen, Erklärungen abzugeben oder sonstige Rechtshandlungen vorzunehmen oder Vollmachten zu erteilen, die notwendig sind, um die vorgenannte Kapitalerhöhung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH sowie die vorgenannte Ausgliederung des Regiebetriebes und Betriebes gewerblicher Art „Betriebsaufspaltung GEWOBAU“ zu beschließen und beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Die Vertretung der Stadt wird ermächtigt, im Zuge der Beurkundung ggf. Änderungen im Vertragstext / Beschlusstext vorzunehmen, soweit die Grundlagen des vorliegenden Entwurfs beibehalten werden.