Sitzung: 30.03.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0
Vorlage: 112/086/2017
Ergebnis/Beschluss:
1. Die
ab 01.03.2018 zu besetzende Stelle der Leitung für das Referat „Wirtschaft und
Finanzen“ (Ref. II) wird nicht ausgeschrieben.
2. Die
Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das
Referat II wird auf sechs Jahre vom 01. März 2018 bis 29. Februar 2024
festgesetzt.
3. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates II soll in der Stadtratssitzung am
30.03.2017 erfolgen.
4. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum
Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat II wird Herr Konrad Beugel, geboren am 04.06.1965, der derzeitige Leiter des Referates „Wirtschaft und Finanzen“ vorgeschlagen.
7. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.