Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.   Die ab 01.03.2018 zu besetzende Stelle der Leitung für das Referat „Wirtschaft und Finanzen“ (Ref. II) wird nicht ausgeschrieben.

2.   Die Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird auf sechs Jahre vom 01. März 2018 bis 29. Februar 2024 festgesetzt.

3.   Die Wahlhandlung zur Besetzung des Referates II soll in der Stadtratssitzung am 30.03.2017 erfolgen.

4.   Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.

5.   Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

 

6.   Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat II wird Herr Konrad Beugel, geboren am 04.06.1965, der derzeitige Leiter des Referates „Wirtschaft und Finanzen“ vorgeschlagen.

 

7.   Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.