Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat billigt folgende Beschlüsse des Zweckverbands Stadt- und Kreissparkasse Erlangen:

 

1.      Der Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen als Träger der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen billigt den diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Vereinigungsvertrags samt seinen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) und beschließt,

-     dass sich die Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch gemäß Art. 16 SpkG mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zum 1. Juli 2017 vereinigt (Vereinigungszeitpunkt). Rückwirkender Zeitpunkt der Verschmelzung im Innenverhältnis gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz SpkG ist der Ablauf des 31. Dezember 2016.

-     dass die Zweckverbandssatzung gemäß Art. 44 KommZG geändert wird und zum Vereinigungszeitpunkt die sich aus der Anlage 1 des Vereinigungsvertrags ergebende Fassung erhält und

-     dass der Neufassung der Satzung der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen laut Anlage 2 des Vereinigungsvertrags gemäß Art. 21 Abs. 2 SpkG zugestimmt wird.

2.      Der Entwurf des Vereinigungsvertrags mit seinen Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und die zuständigen Gremien der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch und ihres Trägers ebenfalls die erforderlichen Beschlüsse fassen.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann stellt den Antrag, die Vorlage in der heutigen Sitzung nur als Einbringung zu behandeln und wegen der Unterschriftensammlung für ein diesbezügliches Bürgerbegehren in Höchstadt mit der Beschlussfassung noch einen Monat zu warten. Der Antrag wird mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

 

Die Erlanger Linke stellt nachstehende Änderungsanträge (Antrag Nr. 033/2017), die in der Sitzung durch Herrn StR Pöhlmann wie folgt modifiziert werden:

 

  1. Jede Trägerkörperschaft kann verlangen, dass die gesetzlich mögliche Gewinnausschüttung in voller Höhe vorgenommen wird.

 

  1. Gehalt + Bonus der Vorstände wird bei Neuabschluss oder Verlängerung eines Vertrages auf das Gehalt des Erlanger Oberbürgermeisters begrenzt. Hilfsweise: auf das Grundgehalt der Bundeskanzlerin.

 

  1. Die Zahl der Vorstände wird mittelfristig auf Zwei reduziert. Dazu gilt im Vorstand eine „Wiederbesetzungssperre“ bis zum Erreichen dieser Zahl.

 

  1. Die Aufwandsentschädigung der Verwaltungsräte wird auf 500€ pro Sitzung begrenzt.

 

5.   Kein Gehalt bei der Sparkasse darf mehr als das Zehnfache des geringsten Gehalts betragen (auch das Gehalt für fremdvergebene Arbeiten zählt mit).

 

  1. Vor Gebührenerhöhungen für Privatkonten ist eine Stellungnahme der Trägerkörperschaften einzuholen (das gilt auch für die zum 1.April verkündete Erhöhung).

 

Die Änderungsanträge werden mit 1 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Nr. 033/2017 gilt damit als bearbeitet.