Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat billigt folgende Beschlüsse des Zweckverbands Stadt- und Kreissparkasse Erlangen:

 

1.      Der Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen als Träger der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen billigt den diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Vereinigungsvertrags samt seinen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) und beschließt,

-     dass sich die Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch gemäß Art. 16 SpkG mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zum 1. Juli 2017 vereinigt (Vereinigungszeitpunkt). Rückwirkender Zeitpunkt der Verschmelzung im Innenverhältnis gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz SpkG ist der Ablauf des 31. Dezember 2016.

-     dass die Zweckverbandssatzung gemäß Art. 44 KommZG geändert wird und zum Vereinigungszeitpunkt die sich aus der Anlage 1 des Vereinigungsvertrags ergebende Fassung erhält und

-     dass der Neufassung der Satzung der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen laut Anlage 2 des Vereinigungsvertrags gemäß Art. 21 Abs. 2 SpkG zugestimmt wird.

2.      Der Entwurf des Vereinigungsvertrags mit seinen Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und die zuständigen Gremien der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch und ihres Trägers ebenfalls die erforderlichen Beschlüsse fassen.