Protokollvermerk:

Herr berufsm. StR Ternes informiert darüber, dass die Stadt Erlangen mit Hinweis auf eine neue Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen durch den Verband deutscher Zirkusunternehmen unter Androhung von Klagen aufgefordert wurde, den Beschluss bezüglich des Wildtierverbots in Zirkussen aufzuheben. Er erläutert, dass der Beschluss durch die Regierung von Mittelfranken nach der Bayerischen Rechtsprechung am 29.04.2015 für rechtmäßig erachtet wurde, weil der Festplatz an der Hartmannstraße als eine Fläche für solche Zwecke gewidmet wurde und durch die Kommune der Widmungszweck so eingeschränkt werden kann, dass keine Wildtiere zugelassen werden. Dies wird von der Rechtsaufsicht bestätigt. Insofern liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde. Die Anfrage wird in diesem Sinne beantwortet. Das Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 29.04.2015 wird den Fraktionen zugeleitet.