Protokollvermerk:

Aufgrund von Erkenntnissen in der nichtöffentlichen Sitzung wird die Dringlichkeit des Antrages durch die Antragsteller zurückgenommen, sodass eine Behandlung des Antrages gemäß § 28 der Geschäftsordnung erfolgt. Der Tagesordnungspunkt wird von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.