Antrag: gesperrte Information

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 34

Ergebnis/Beschluss:

Die Ziffer 1 des ÖDP-Dringlichkeitsantrages wird abgelehnt. Die Ausführungen der Verwaltung zu den Ziffern 2 und 3 werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 004/2017 gilt damit als bearbeitet (vgl. auch TOP 26).


Protokollvermerk:

 

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik schlägt vor, in der jetzigen Situation zur Klarheit die im Stellenplan vorgesehenen Stellen für die Landesgartenschau und die entsprechenden Haushaltspositionen zu sperren. Sollte das Bürgerbegehren unzulässig sein, kann der Stadtrat über die Entsperrung entscheiden. Sollte das Bürgerbegehren zulässig sein, wird der Stadtrat je nach Ausgang des Bürgerentscheides darüber befinden.

 

Die Ziffer 1. „... die vorgesehenen Personalstellen und das Sachkostenbudget für die Planung der Landesgartenschau umgehend aus dem Haushaltsansatz für 2017 gestrichen und somit nicht beschlossen werden. Diese Stellen sollen auf keinen Fall nach einer möglichen Genehmigung des Haushalts 2017 durch die Bezirksregierung geschaffen werden.“ des ÖDP-Dringlichkeitsantrages wird mit 5 gegen 34 Stimmen abgelehnt.

 

Zur Ziffer 2 des ÖDP-Dringlichkeitsantrages sagt der Vorsitzende OBM Dr. Janik zu, dass die Verwaltung versuchen wird, eine möglichst gute Übersicht darüber zu geben, was in der Vergangenheit bereits an Ressourcen aufgewendet wurde. Für die Zukunft ist dies schwer prognostizierbar, nachdem die Stadt Erlangen dazu verpflichtet ist, den Aufwand im Rahmen eines Bürgerentscheides zu leisten.

 

In Bezug auf die Ziffer 3 des ÖDP-Dringlichkeitsantrages nimmt das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt Stellung:

Nach dem durchgeführten Zuschlags- und Vergabeverfahren für die Landesgartenschau 2024 hat die Stadt Erlangen den Zuschlag für die Austragung der Landesgartenschau erhalten. Zu den Investitionskosten für die im Rahmen der Landesgartenschau 2024 erstmalig zu errichtenden Grün- und Erholungsanlagen und für die zu solchen umzugestaltenden vorhandenen Anlagen kann die Stadt Erlangen Fördermittel in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 3,6 Mio. Euro. Nach der derzeitigen Sach- und Haushaltslage gehen wir davon aus, dass der zuwendungsfähige Höchstbetrag der Investitionskosten erreicht werden wird und die maximalen Fördermittel in Höhe von 3,6 Mio. € für die Landesgartenschau 2024 aus Landesmitteln ausgezahlt werden können.

 

Die Ziffer 1 des ÖDP-Dringlichkeitsantrages wird abgelehnt. Die Ausführungen der Verwaltung zu den Ziffern 2 und 3 werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 004/2017 gilt damit als bearbeitet (vgl. auch TOP 26).