Sitzung: 19.01.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 20
Vorlage: 201/013/2017
Ergebnis/Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2017
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von
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373.164.100 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
365.375.700 Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
7.788.400 Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
361.981.100 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
348.124.800 Euro |
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und einem Saldo von |
13.856.300 Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
20.239.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
40.373.300 Euro |
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und einem Saldo von |
-20.134.300 Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
15.503.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
9.225.000 Euro |
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und einem Saldo von |
6.278.000 Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
0 Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Entwässerungsbetriebes der
Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit
festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
22.859.700
Euro |
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in den Aufwendungen mit |
22.730.850
Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
37.831.500
Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB
77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
27.443.100
Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens
der Stadt |
10.625.400
Euro |
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in den Aufwendungen mit |
27.082.000
Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
4.617.200
Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 10.503.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 26.565.700 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.856.600 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 24.018.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 8.970.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 554.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 500 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 72 Mio. Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.809.950 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister