Sitzung: 19.01.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0
Vorlage: 201/011/2016
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2017 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2016 – 2020 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.