Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2017, die mittelfristige Finanzplanung 2016 – 2020 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten die Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2017, den Haushaltsplan 2017, der mittelfristigen Finanzplanung 2016 – 2020 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2017 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten, werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.