Protokollvermerk:

Herr StR Winkler hält es für bedenklich, sich in der Vorlage zur rechtlichen Überprüfung der Verordnung der Stadt Erlangen über die Freigabe weiterer Verkaufssonntage darauf zu berufen, dass die Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag gegen die Verordnung abgelaufen ist.

Herr berufsm. StR Ternes führt hierzu aus, dass auch die Bestandskraft dazu führt, dass eine Verordnung rechtmäßig ist. Dies ist Teil des Bestandsschutzes und trifft auf viele Bereiche des öffentlichen Rechts zu.