Sitzung: 08.12.2016 Stadtrat
Zusatz: Tischauflage
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: 611/160/2016
Ergebnis/Beschluss:
- Für das Gebiet zwischen Neckarstraße,
Isarstraße und Bundesautobahn A 73 ist ein Bebauungsplan nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen (siehe Anlage 1).
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
- Die Grundlage für den Bebauungsplan
bildet die städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerbsarbeit der
Arbeitsgemeinschaft Steidle Architekten, München; t17
Landschaftsarchitekten, München (1.Preis; siehe Anlage 2 und 3).
Protokollvermerk:
Die Erlanger Linke hat zu diesem Tagesordnungspunkt den Antrag Nr. 179/2016 mit einzelnen Änderungsanträgen gestellt. Herr StR Pöhlmann zieht den Antrag Nr. 179/2016 der Erlanger Linke zurück und stellt dafür folgende Änderungsanträge:
- Die Zahl der EOF-geförderten Wohnungen soll auf 33%
erhöht werden.
Der Antrag wird mit 2 gegen 45 Stimmen abgelehnt. - Die Zahl der Wohnungen, die errichtet werden, soll um 20%
gesenkt werden.
Der Antrag wird mit 2 gegen 45 Stimmen abgelehnt.