Ergebnis/Beschluss:

  1. Für das Gebiet zwischen Neckarstraße, Isarstraße und Bundesautobahn A 73 ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen (siehe Anlage 1).

 

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

  1. Die Grundlage für den Bebauungsplan bildet die städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerbsarbeit der Arbeitsgemeinschaft Steidle Architekten, München; t17 Landschaftsarchitekten, München (1.Preis; siehe Anlage 2 und 3).

 

 


Protokollvermerk:

Die Erlanger Linke hat zu diesem Tagesordnungspunkt den Antrag Nr. 179/2016 mit einzelnen Änderungsanträgen gestellt. Herr StR Pöhlmann zieht den Antrag Nr. 179/2016 der Erlanger Linke zurück und stellt dafür folgende Änderungsanträge:

  1. Die Zahl der EOF-geförderten Wohnungen soll auf 33% erhöht werden.
    Der Antrag wird mit 2 gegen 45 Stimmen abgelehnt.
  2. Die Zahl der Wohnungen, die errichtet werden, soll um 20% gesenkt werden.
    Der Antrag wird mit 2 gegen 45 Stimmen abgelehnt.