Ergebnis/Beschluss:

Die Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Entwurf vom 14.10.2016, Anlage 1a) einschließlich Anlage 1 (Geltungsbereich Innenstadt, Anlage 1b) und Anlage 2 (Aufstellung der Straßenabschnitte und Geh- und Radwege bzgl. Ausnahmen zu den Straßenbeleuchtungsmasten, Anlage 1c) wird beschlossen.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Salzbrunn beantragt, den Tagesordnungspunkt wegen Beratungsbedarf bis zur Stadtratssitzung im Februar zu vertagen. Der Antrag wird mit 2 gegen 42 Stimmen abgelehnt.

Herr StR Bußmann bittet darum, mit dem E-Werk zu verhandeln, dass ein bestimmtes Kontingent (ca. 10%) der Plakatierungsflächen frühestens 2 Monate vor dem eigentlichen Termin vergeben werden, damit es auch ehrenamtlichen Organisationen ermöglicht wird, kurzfristig noch Plakatierungen vorzunehmen. Auch sollte hier bezüglich der Gebühren versucht werden, Vergünstigungen z.B. durch Selbstausführung der Plakatierungsarbeiten zu schaffen.