Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Dienststellen der Stadt werden durch geeignete Veröffentlichung auf die UN-Behinder-tenrechtskonfention hingewiesen und aufgefordert, die Planung und Durchführung städtischer Veranstaltungen darauf auszurichten.

 

      Öffentliche Veranstaltungen der Stadt sollen – soweit möglich – in barrierefreien Räumen stattfinden. Bei Veranstaltungen im Freien sind barrierefreie Toiletten zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Eine Ergänzung des Arbeitsprogramms 2017 für das Bürgermeister- und Presseamt ist nicht erforderlich.

 

Der gemeinsame Antrag des Seniorenbeirates und des Jugendparlaments der Stadt Erlangen vom 20. September 2016 sowie der Antrag aus der Bürgerversammlung Anger vom 31. Mai 2016 sind damit bearbeitet.