Ergebnis/Beschluss:

Die Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Entwurf vom 14.10.2016, Anlage 1a) einschließlich Anlage 1 (Geltungsbereich Innenstadt, Anlage 1b) und Anlage 2 (Aufstellung der Straßenabschnitte und Geh- und Radwege bzgl. Ausnahmen zu den Straßenbeleuchtungsmasten, Anlage 1c) wird begutachtet.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Winkler beantragt, im § 3 Abs. 2 die Worte „ausnahmsweise anlässlich besonderer Ereignisse“ zu streichen. Der Antrag wird mit 2 gegen 12 Stimmen abgelehnt.