Sitzung: 27.10.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0
Vorlage: 771/013/2016
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2015 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV)
geprüfte Jahresabschluss 2015 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein
Jahresergebnis von +453.457,68 EUR aus.
Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. -273.395,31 EUR ergibt
sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. +180.062,37 EUR.
Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.