Ergebnis/Beschluss:

Die Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung; Entwurf vom 04.10.2016, Anlage 1) wird begutachtet.

 


Protokollvermerk:

Herr berufsm. StR Ternes teilt auf die Frage, warum der auf dem Altstädter Kirchenplatz stattfindende Weihnachtsmarkt nicht in die Marktsatzung aufgenommen wurde, mit, dass es sich hierbei um einen Markt handelt, der nicht von der Stadt Erlangen betrieben wird. Die Marktsatzung gilt nur für die Märkte der Stadt Erlangen.