Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Im Geltungsbereich des BPlan 464 (Am Klosterholz West) ist die Benennung der Erschließungsstraße für das neu entstehende Wohnquartier erforderlich.

 

Die zentrale Erschließungsstraße sowie die nördlich abgehenden Stichstraßen werden

 

Waldhufe

benannt.