Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 306 A der Stadt Erlangen – Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt – mit Begründung in der Fassung vom 15.03.2016 wird unverändert gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann regt an, künftig als Träger öffentlicher Belange auch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bei Bebauungsplänen jeweils zu beteiligen.

Herr berufsm. StR Weber antwortet, dass dieser Wunsch bei der Verwaltung bekannt ist. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der DGB kein Träger öffentlicher Belange. Es wurde jedoch vereinbart, den DGB künftig in den Informationsprozess mit aufzunehmen.