Ergebnis/Beschluss:

Die Satzung der Stadt Erlangen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS; Entwurf vom 02.08.2016, Anlage 1) wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 13 Abs. 2 Ziffer 3 der Klammerzusatz folgende Fassung erhält: (z.B. keine Rasengittersteine bei Rollcontainern).

 


Protokollvermerk:

  1. Herr StR Goldenstein weist bezüglich der Regelung in § 13 Absatz 2 Ziffer 6 darauf hin, dass der Transportweg in bestehenden Siedlungen 15 Meter überschreiten kann. Herr berufsm. StR Ternes erläutert, dass diese Regelung nur bei Neubauvorhaben gilt und die Satzung auf bestehende Müllstandorte keine rückwirkende Auswirkung hat.

 

2.    Die Erlanger Linke beantragt zur Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung folgende Änderungen:

 

1. § 7 (2) bleibt wie in der alten Fassung, d.h. der Sperrmüll darf weiterhin auf dem Gehweg bereitgestellt werden.
Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt

 

2. §7(3) „Es ist unbefugten Dritten nicht gestattet, in Abfallbehältern bereitgestellte Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen“ wird ersetzt durch „In Abfallbehältern bereitgestellte Abfälle dürfen nur durchsucht oder weggenommen werden, wenn die Behältnisse und die Umgebung dadurch nicht verunreinigt oder Dritte gefährdet werden“.
Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt

 

3. §25 (4) (.. kann mit Geldbuße .. belegt werden..), wer „entgegen § 7 Abs. 3 angefallene Abfälle durchsucht, wegnimmt oder behandelt“ wird gestrichen.
Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Abfallwirtschaftssatzung in der Fassung der Begutachtung durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss mit 46 gegen 2 Stimmen.