Sitzung: 29.09.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: 20/010/2016
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt für die Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 des Umsatzsteuergesetzes zu optieren.