Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt für die Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 des Umsatzsteuergesetzes zu optieren.