Sitzung: 21.09.2016 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 331/006/2016
Ergebnis/Beschluss:
- Personen, die aus Anlass von
allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ein gemeindliches Ehrenamt in einem Wahl- bzw.
Abstimmungsvorstand ausüben, erhalten für ihre Tätigkeit die unter Ziffer
3.1 festgesetzten Entschädigungszahlungen. Weitere
ehrenamtliche Hilfstätigkeiten (Botendienste,
Ergebniserfassung, hausmeisterliche Betreuung von Wahllokalen, etc.) werden entsprechend entschädigt.
- Städtischen Beschäftigten
wird darüber hinaus ein Tag Dienstbefreiung gewährt (Teilzeitkräfte 8
Stunden). Bei den besonders zeitintensiven Stadtrats-, Landtags- und
Bezirkswahlen werden 1,5 Tage Dienstbefreiung (Teilzeitkräfte 12 Stunden)
gewährt.
- Erstrecken sich die
Auszählarbeiten unabwendbar auch auf den Tag nach der Wahl, so erhalten selbständig Tätige für die ihnen entstandene Zeitversäumnis
einen Pauschalbetrag von 90,-- Euro, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den
nachgewiesenen Verdienstausfall.