Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die „Richtlinien der Stadt Erlangen für den Abschluss bürgerlich-rechtlich zu regelnder Sondernutzungen (Gestattungsvertrag)“ für Nutzungen nach Art. 22 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) werden mit Wirkung ab dem 01.01.2017 geändert.

 

Die neue Entgelthöhe richtet sich nach der Richtlinie gemäß Anlage dieser Beschlussvorlage.