Sitzung: 28.07.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0
Vorlage: 232/024/2016
Ergebnis/Beschluss:
Die „Richtlinien der Stadt Erlangen für den Abschluss bürgerlich-rechtlich zu regelnder Sondernutzungen (Gestattungsvertrag)“ für Nutzungen nach Art. 22 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) werden mit Wirkung ab dem 01.01.2017 geändert.
Die neue Entgelthöhe richtet sich nach der Richtlinie gemäß Anlage dieser Beschlussvorlage.