Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen einschließlich der Anlagen 1 und 2 - Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Straßengruppenverzeichnis - wird begutachtet (Entwurf vom 23.06.2016, vgl. Anlage 1).

 2.   Aufgrund der Bahnbauarbeiten an der Martinsbühler Straße werden die Gebühren für die Gewerbetreibenden in der Altstadt abweichend von der neuen Satzung bis zum 31.12.2018 nur in der bisherigen Höhe entsprechend der bisherigen Sondernutzungsgebührensatzung erhoben. Der Bereich der Altstadt ist in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan festgelegt.