Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Der Stellplatzschlüssel der städt. Stellplatzsatzung für geförderte Wohnungen (EOF) soll im Bereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum BPlan Nr. 411 angewendet werden.

2.    Der Forderung nach einem höheren Stellplatzschlüssel wird nicht gefolgt. Die nach der städt. Stellplatzsatzung vorgeschriebene Zahl von 0,5 Stellplätzen je Wohnung soll beim Stellplatznachweis zugrunde gelegt werden.

3.    Für die geplanten Tiefgaragen sollen im 1. Deckblatt zum BPlan Nr. 411 ausreichend große Flächen vorgesehen werden, die auch eine über den Mindestbedarf nach Stellplatzsatzung hinausgehende Zahl an Stellplätzen ermöglichen.

4.    Der Antrag aus der Bürgerversammlung in Büchenbach vom 14.04.2016 ist damit abschließend bearbeitet.