Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

1. An der Planung und Umsetzung der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Haundorf und Häusling gemäß Anlage 1 soll festgehalten werden.

 

2. Um eine Grundlage für die bauliche Umsetzung der Planung zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGb) durchzuführen und für die Vergabe der Planung entsprechende Haushaltsmittel anzumelden.