Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Die Richtlinien für den freiwilligen Zuschuss zur Miete sowie zum Bauunterhalt für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden wie nachfolgend geändert und treten zum 01.01.2017 in Kraft.

2. Es werden künftig für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft entweder Investitionskosten oder Mietkosten bezuschusst, eine Doppelförderung wird ausgeschlossen.

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Grille und Herr StR Goldenstein haben aufgrund persönlicher Beteiligung (Vorstandstätigkeiten) nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.