Sitzung: 17.02.2016 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Protokollvermerk:
Die Tagesordnung wird auf Antrag von Frau StRin Aßmus um diesen Tagesordnungspunkt ergänzt.
Frau StRin Aßmus vertritt die Auffassung, dass durch die Teilnahme des Oberbürgermeisters an der Diskussionsveranstaltung zur StUB und seine Zugehörigkeit zur Pro-StUB-Gruppe die Neutralität nicht mehr gegeben ist. Sie fordert den Oberbürgermeister auf, nicht an der Diskussion im E-Werk teilzunehmen.
Der Oberbürgermeister Dr. Janik trägt hierzu aus dem
Kommentar zur Gemeindeordnung vor, dass die Grundsätze des Art. 18a nur für
Äußerungen in amtlicher Eigenschaft gelten. Ein amtliches Handeln liegt vor,
wenn der Amtsträger von Möglichkeiten Gebrauch macht, die ihm nur Kraft seines
Amtes zustehen. Dies ist bei kommunalen Amtsträgern etwa dann der Fall, wenn
Äußerungen in amtlichen Publikationen unter Verwendung von Gemeindewappen oder
unter Einsatz kommunaler Mittel abgegeben werden. Der in einer Äußerung
enthaltene bloße Hinweis eines kommunalen Amtsträgers auf sein Amt reicht
hingegen für sich alleine noch nicht zur Feststellung aus, er habe in amtlicher
Funktion gehandelt. Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 2 KWBG dürfen kommunale Wahlbeamte
ihre Amtsbezeichnung auch außerhalb des Dienstes führen. Sie brauchen ihr Amt
nicht zu verleugnen, auch wenn sie nur als politisch engagierte Bürger
auftreten. Pressegespräche, Leserbriefe, Anzeigen, Flugblätter oder
Postwurfsendungen von Bürgermeistern zählen deshalb auch dann nicht zu Handlung
in amtlicher Funktion, wenn sie Hinweise auf das Amt enthalten. Das politische
Engagement von Amtsträgern darf unter Berücksichtigung ihrer grundrechtlichen
Freiheitsrechte insbesondere des Grundrechts der Meinungsäußerung nicht durch
eine zu weite Ausdehnung eingeschränkt werden.
Der Oberbürgermeister führt weiterhin aus, dass er sehr genau darauf achten
wird, das Amt der Stadt Erlangen von seinem politischen Engagement als Bürger
der Stadt Erlangen zu trennen.
Frau StRin Grille fragt an, ob dies auch für Verwaltungsmitarbeiter gilt.
Der Vorsitzende OBM Dr. Janik antwortet, dass auch die Mitarbeiter der Verwaltung an das Neutralitätsgebot gebunden sind. Im Rahmen der privaten Meinungsäußerung besteht die Möglichkeit, dies zu tun.
Frau StRin Grille fragt weiterhin an, ob hierbei die Funktionen von Personen in verantwortlichen Positionen städtischer Töchter angegeben werden dürfen.
Herr Ternes weist darauf hin, dass das Rechtsreferat der Stadt Erlangen betroffenen Vorstandsmitgliedern für rechtliche Auskünfte zur Verfügung steht.