Protokollvermerk:

Die Tagesordnung wird auf Antrag von Frau StRin Aßmus um diesen Tagesordnungspunkt ergänzt.

Frau StRin Aßmus vertritt die Auffassung, dass durch die Teilnahme des Oberbürgermeisters an der Diskussionsveranstaltung zur StUB und seine Zugehörigkeit zur Pro-StUB-Gruppe die Neutralität nicht mehr gegeben ist. Sie fordert den Oberbürgermeister auf, nicht an der Diskussion im E-Werk teilzunehmen.

Der Oberbürgermeister Dr. Janik trägt hierzu aus dem Kommentar zur Gemeindeordnung vor, dass die Grundsätze des Art. 18a nur für Äußerungen in amtlicher Eigenschaft gelten. Ein amtliches Handeln liegt vor, wenn der Amtsträger von Möglichkeiten Gebrauch macht, die ihm nur Kraft seines Amtes zustehen. Dies ist bei kommunalen Amtsträgern etwa dann der Fall, wenn Äußerungen in amtlichen Publikationen unter Verwendung von Gemeindewappen oder unter Einsatz kommunaler Mittel abgegeben werden. Der in einer Äußerung enthaltene bloße Hinweis eines kommunalen Amtsträgers auf sein Amt reicht hingegen für sich alleine noch nicht zur Feststellung aus, er habe in amtlicher Funktion gehandelt. Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 2 KWBG dürfen kommunale Wahlbeamte ihre Amtsbezeichnung auch außerhalb des Dienstes führen. Sie brauchen ihr Amt nicht zu verleugnen, auch wenn sie nur als politisch engagierte Bürger auftreten. Pressegespräche, Leserbriefe, Anzeigen, Flugblätter oder Postwurfsendungen von Bürgermeistern zählen deshalb auch dann nicht zu Handlung in amtlicher Funktion, wenn sie Hinweise auf das Amt enthalten. Das politische Engagement von Amtsträgern darf unter Berücksichtigung ihrer grundrechtlichen Freiheitsrechte insbesondere des Grundrechts der Meinungsäußerung nicht durch eine zu weite Ausdehnung eingeschränkt werden.
Der Oberbürgermeister führt weiterhin aus, dass er sehr genau darauf achten wird, das Amt der Stadt Erlangen von seinem politischen Engagement als Bürger der Stadt Erlangen zu trennen.

Frau StRin Grille fragt an, ob dies auch für Verwaltungsmitarbeiter gilt.

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik antwortet, dass auch die Mitarbeiter der Verwaltung an das Neutralitätsgebot gebunden sind. Im Rahmen der privaten Meinungsäußerung besteht die Möglichkeit, dies zu tun.

Frau StRin Grille fragt weiterhin an, ob hierbei die Funktionen von Personen in verantwortlichen Positionen städtischer Töchter angegeben werden dürfen.

Herr Ternes weist darauf hin, dass das Rechtsreferat der Stadt Erlangen betroffenen Vorstandsmitgliedern für rechtliche Auskünfte zur Verfügung steht.