Ergebnis:
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Protokollvermerk:
Die Mitteilung zur Kenntnis wird als Tagesordnungspunkt behandelt.
Ergebnis:
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Protokollvermerk:
Die Mitteilung zur Kenntnis wird als Tagesordnungspunkt behandelt.