Protokollvermerk:

Frau berufsm. StRin Wüstner weist darauf hin, dass rechtliche Gründe für die Dringlichkeit nicht vorliegen und der Antrag in die reguläre Bearbeitung gehen sollte. Sie spricht gegen die Dringlichkeit. Die Dringlichkeit wird mit 2 gegen 44 Stimmen abgelehnt.