Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss

Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Die Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII werden sowohl durch den beigefügten Infoflyer, wie auch mündlich bei persönlichen Vorsprachen auf die Möglichkeiten eines Wechsels in den günstigsten Stromtarif der EStW hingewiesen.

 

Der Erteilung einer Abbuchungserlaubnis für die EStW wird derzeit nicht näher getreten. Grund ist:

  1. Die Überlastung der Mitarbeiter im Sozialamt und
  2. die durch das Abbuchungsverfahren ausgelöste Verwaltungsmehrarbeit.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, erneut mit den Aufsichtsräten bzw. den EStW zu beraten und zu berichten.


Protokollvermerk:

Der Tagesordnungspunkt wird mit folgenden eingefügten und markierten Änderungen durch Sozialbeirat (einstimmig, 6:0) und Sozial- und Gesundheitsausschuss (einstimmig, 10:0) angenommen:

 

 

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Die Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII werden sowohl durch den beigefügten Infoflyer, wie auch mündlich bei persönlichen Vorsprachen auf die Möglichkeiten eines Wechsels in den günstigsten Stromtarif der EStW hingewiesen.

 

Der Erteilung einer Abbuchungserlaubnis für die EStW wird derzeit nicht näher getreten. Grund ist:

1.         Die Überlastung der Mitarbeiter im Sozialamt und

2.         die durch das Abbuchungsverfahren ausgelöste Verwaltungsmehrarbeit.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, erneut mit den Aufsichtsräten bzw. den EStW zu beraten und zu berichten.