Protokollvermerk:

Es werden folgende Fragen gestellt:

  1. Frau StRin Grille fragt an, ob es zutrifft, dass mobile Imbissbuden keine Gewerbesteuer zahlen und dies auch nicht kontrolliert wird.
    Herr Ternes weist darauf hin, dass die Stadt Erlangen hierüber keine Auskunft geben kann, nachdem sie nicht die zuständige Steuerbehörde ist. Sollten die Stände auf öffentlichen Grund stehen, benötigen sie eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Erlangen. Beim Aufstellen auf Privatgrundstücken ist möglicherweise eine Baugenehmigung notwendig. Die Fälle sind dem Bauaufsichtsamt bekannt.
  2. Frau StRin Grille fragt an, ob das Aufstellen der zahlreichen Hinweisschilder im Stadtgebiet kontrolliert wird.
    Herr Ternes erläutert, dass für das Aufstellen von Hinweisschildern auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis benötigt wird. Gerade im Umfeld des Rathauses befinden sich jedoch öffentlich gewidmete Flächen, die sich in privatem Besitz befinden. Hier gilt eine andere Rechtslage. Dem Ordnungsamt ist die Problematik hinlänglich bekannt.