Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Die ab 01.03.2016 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Recht, Sicherheit und Personal (Ref. III) wird nicht ausgeschrieben.

2.    Die Amtszeit des neu zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat III wird auf sechs Jahre vom 01. März 2016 bis 28.Februar 2022 festgesetzt.

3.    Die Wahlhandlung zur Besetzung des Referates III soll in der Stadtratssitzung am 26.11.2015 erfolgen.

4.    Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 3 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.

5.    Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

 

6.    Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat III wird Herr Thomas Ternes, geboren am 13.03.1965, derzeit Leiter des Korreferates „Personal, Organisation, Brand- und Katastrophenschutz“ vorgeschlagen.

 

7.    Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat III wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann beantragt, die Gewährung des Höchstsatzes der Dienstaufwandsentschädigung bis zum Zeitpunkt der nächsten Referentenwahlen zu befristen. Der Antrag wird mit 2 gegen 48 Stimmen abgelehnt.