Sitzung: 26.11.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0
Vorlage: 112/041/2015
Ergebnis/Beschluss:
1. Die
ab 01.03.2016 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Recht, Sicherheit
und Personal (Ref. III) wird nicht ausgeschrieben.
2. Die
Amtszeit des neu zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat
III wird auf sechs Jahre vom 01. März 2016 bis 28.Februar 2022 festgesetzt.
3. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates III soll in der Stadtratssitzung am
26.11.2015 erfolgen.
4. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 3 nach Anlage 1 zum
Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat III wird Herr Thomas Ternes, geboren am 13.03.1965, derzeit Leiter des Korreferates „Personal, Organisation, Brand- und Katastrophenschutz“ vorgeschlagen.
7. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat III wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.
Protokollvermerk:
Herr StR Pöhlmann beantragt, die Gewährung des Höchstsatzes der Dienstaufwandsentschädigung bis zum Zeitpunkt der nächsten Referentenwahlen zu befristen. Der Antrag wird mit 2 gegen 48 Stimmen abgelehnt.