Gremium: Sportausschuss

Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Einführung eines Erlangen Passes im Scheckkartenformat wird zum Jahreswechsel 2015/2016 wie vorgeschlagen beschlossen.
  2. Die Vergünstigungen beim Schwimmbadeintritt in Erlanger Schwimmbädern für Erlangen Pass-Inhaber werden wie vorgeschlagen befürwortet (die formale Beschlussfassung obliegt dem EStW-Aufsichtsrat). Zum Ausgleich der Mindereinnahmen im Sportamtsbudget ist im Haushalt 2016 eine Summe von 14.000 € vorzusehen. Nach der Wiedereröffnung, bzw. Neueröffnung der Westbäder werden ab dem Haushalt 2017 auch zu Gunsten der EStW noch genauer zu ermittelnde Ausgleichsbeträge zu Gunsten der EStW einzuplanen sein.
  3. Die zusätzlichen Ermäßigungen für Erlangen Pass-Inhaber beim Kauf von ÖPNV-Streifenkarten (sog. 4er-Streifenkarte) werden wie vorgeschlagen beschlossen. Zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei den EStW ist im Haushalt 2016 im Sozialamtsbudget ein Betrag in Höhe von 200.000,00 € einzuplanen.
  4. Für Erlangen Pass-Inhaber gelten daneben die bisher nur für SGB II,- SGB XII-Bezieher und Asylbewerber eingeräumten Ermäßigungsmöglichkeiten für Dauerkarten weiter (Solo 31, 3-Monats-Abo, 6-Monats-Abo, 12-Monats-Abo). Auf die gesonderte Beschlussvorlage hierzu wird verwiesen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln in die Haushaltsberatungen einzubringen.
  6. Ab dem Zeitpunkt der Ausgabe des Erlangen Passes gelten alle Ermäßigungen, die von städtischen Ämtern oder für städtische Veranstaltungen für bestimmte Gruppen von bedürftigen Personen gewährt werden, generell für alle Inhaber des Erlangen Passes. Die betroffenen Ämter werden aufgefordert, die entsprechenden Anpassungen der jeweiligen Gebührensatzungen, Entgeltordnungen usw. nachträglich zu veranlassen.

 

 


Protokollvermerk:

Auf den Protokollvermerk aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 10.11.2015 wird Bezug genommen. Die beschlossenen Änderungen werden begutachtet.