Ergebnis/Beschluss:
Die beiliegende Eilverfügung des Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) wird zur Kenntnis gegeben.
Ergebnis/Beschluss:
Die beiliegende Eilverfügung des Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) wird zur Kenntnis gegeben.