Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der im Oktober 2013 als qualifiziert anerkannte Mietspiegel wird mittels des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte gemäß der Anlage fortgeschrieben und als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er soll im Oktober 2015 veröffentlicht werden.

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Grille fragt an, ob es in Anbetracht des Verwaltungsaufwandes für die Versendung rechtlich möglich wäre, den Mietspiegel im Internet abrufbar zu machen. Frau berufsm. StRin Wüstner sagt eine Überprüfung zu.

Herr StR Pöhlmann regt an, dass bei der nächsten Auflage des Mietspiegels versucht werden soll, auch langfristige Mietverträge (ab 4 Jahre) oder Mietverträge mit Veränderungen einzubeziehen und alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Mietsteigerungen zu begrenzen.

Herr StR Salzbrunn regt an, die Mietobergrenzen für Personen, die auf Hartz IV und Grundsicherung angewiesen sind, entsprechend der Veränderung des Mietspiegels um 1,3% anzupassen.