Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Vertretung der Stadt Erlangen wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung (auch Umlaufbeschluss) der GEWOBAU Erlangen dem folgenden Beschluss zuzustimmen:

Dem in der Anlage beigefügten Unternehmensvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) zwischen der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH als „beherrschte Gesellschaft“, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 13948, und der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH als „herrschende Gesellschaft“, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 505, wird zugestimmt.